SPD-Fraktion zu Bebauungsplänen

Dr.Ulrich-Dieter Standt

In der Sitzung des Meiner Umwelt- und Planungsausschusses am 6. Juni 2019 ging es konkret um den Bebauungsplan „Im Kreuzwinkel“ in Abbesbüttel und allgemein um einen Antrag der Fraktion „Die Grünen“, bei Bauleitplanungen sogenannte Scheinausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, unter denen die Antragsteller die auf den Baugrundstücken gebotene  Begrünung und Bepflanzung verstanden. Für das Baugebiet hatte das Planungsbüro eine Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen für das betreffende Baugebiet vorgelegt, das von dieser internen Begrünung und Bepflanzung ausging.

Die Grünen hatten argumentiert, dass die nach dem Bebauungsplan für den einzelnen Mitbürger gebotenen Begrünungen und Bepflanzungen häufig nicht umgesetzt würden und es sich damit nur um Schein-Ausgleichsmaßnahmen handele. Die SPD-Fraktion hat diesem Antrag nicht zustimmen können: Wenn wir als Gemeinde unseren Mitbürgern und Mitbürgerinnen Bauland verkaufen, gehen wir davon aus, dass sie sich auch an die Vorschriften des Bebauungsplanes halten und dabei insbesondere die gebotene maximale Versiegelung und die vorgeschriebene Begrünung und Bepflanzung einhalten. Nach der niedersächsischen Bauordnung sind Flächen, die auf den Baugrundstücken liegen und nicht bebaut werden dürfen oder Wege sind, ohnehin zu begrünen. Die Grünen hoben mit ihrem Antrag auf einen Bürger ab, der macht, was er will. Mit ihrem Antrag wollten die Grünen die Pflicht jedes einzelnen Bürgers auf die Gemeinde übertragen. Die SPD-Fraktion hingegen geht vom gesetzestreuen Verhalten der Mitbürger und Mitbürgerinnen und letztlich von einem mündigen Mitbürger aus. Sie unterstützt, dass die Einhaltung der mit dem Erwerb von Bauland einhergehenden Verpflichtung jedes einzelnen zur Begrünung und Bepflanzung überwacht und durchgesetzt wird – nach dem Gesetz ist dazu der Landkreis Gifhorn und dessen Bauaufsichtsamt zuständig. Wir erwarten, dass bestehende Vorschriften eingehalten werden – so, wie es auch im Straßenverkehr gemacht wird. Dort gehen wir ebenfalls nicht davon aus, dass die Bürger sowieso alle zu schnell und bei Rot über die Ampel fahren, sondern wir erwarten, dass auch diese Vorschriften zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer durchgesetzt werden, notfalls mit Ordnungs- und Strafmaßnahmen!

Wenn man wie beantragt Ausgleichsmaßnahmen nur durch den Zukauf von externen Flächen vornimmt, dann bedeutet das für die Bürger zweierlei:
– zum einen einen erhöhten Flächenverbrauch für die Baugebiete, dies läuft allen umweltpolitischen Zielen zuwider, die auch die Grünen verkünden
– zum anderen eine Erhöhung der Baulandpreise, denn das zusätzlich gekaufte Land muss letzten Endes auf die verkauften Flächen umgelegt werden. Damit verteuern wir das Bauland, dies läuft unseren sozialdemokratischen Zielen zuwider, das Bauland möglichst kostengünstig an die Bauwilligen abzugeben, um auch weniger Begüterten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.

Meine, 17.6.2019

Pressemitteilung von  Dr. Ulrich-Dieter  Standt, Fraktionsvorsitzender