Bundesrechnungshof verweist auf Defizite bei Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren
06. Juli 2011 0 KommentareDer Bericht des Bundesrechnungshofes spricht eine deutliche Sprache. So verweist er auf Defizite bei der Bewilligungspraxis von Mutter-Vater-Kind-Kuren. Diesen Vorgängen muss durch den GKV-Spitzenverband unmittelbar Einhalt geboten werden.
Denn die betroffenen Mütter und immer öfter auch Väter sind auf diese Leistungen zwingend angewiesen. Zurückhaltung bei der Leistungsgewährung wird den Kassen kein Geld sparen, sondern für die Gemeinschaft der Versicherten durch mögliche Folgeerkrankungen sogar teurer.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz haben wir Sozialdemokraten aus gutem Grund jene Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Wir fordern daher die gesetzlichen Krankenkassen unmissverständlich auf, den Vorgaben des Gesetzes zu folgen.
Der gemeinsame Entschließungsantrag dient der Stärkung der Betroffenen. Er fordert die Verantwortlichen auf, bis spätestens Ende 2011 für ein transparentes und nachvollziehbares Bewilligungsverfahren Sorge zu tragen. Dies sieht auch eine grundlegende Überarbeitung der "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation" sowie die Erarbeitung einheitlicher und verständlicher - mit einem Rechtsbehelf versehener - Antragsvorducke vor. Zudem wird klargestellt, dass für die Gewährung von Mutter-Vater-Kind-Kuren ambulante Maßnahmen nicht zwingend auszuschöpfen sind. Über die getroffenen Maßnahmen wird sich der Ausschuss für Gesundheit im März 2012 schriftlich Bericht erstatten lassen.
Steffen-Claudio Lemme
(SPD-Bundestagsfraktion)
Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.
Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.



















